Seit mehr als 30 Jahren sind wir für steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen Ansprechpartner von Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwaltern im gesamten Bundesgebiet. Seit Einführung des ESUG stehen wir darüber hinaus Unternehmen, die eine Sanierung in Eigenverwaltung anstreben, kompetent zur Seite. Gläubigerausschüsse und Insolvenzgerichte beauftragen uns deutschlandweit als Sachverständiger in Insolvenzverfahren jeder Größenordnung.
Insolvenzverwalter aus dem gesamten Bundesgebiet beauftragen uns sowohl mit im Sinne des Insolvenzrechts "delegationsfähigen" steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Tätigkeitsgebieten, als auch im Zusammenhang mit der Übernahme von sogenannten Regelaufgaben.
Insolvenzgerichte und Gläubigerausschüsse schätzen unsere praxisbezogene Erfahrung und beauftragen uns in diesem Zusammenhang bspw. mit der Durchführung von Schlussrechnungs- und Kassenprüfungen. Im Rahmen eines beantragten Schutzschirmverfahrens begutachten wir insbesondere Bescheinigungen nach § 270b InsO.
Wir wurden bereits in mehr als 3.000 Regel-insolvenzverfahren mandatiert.
Seit Einführung des ESUG wurden wir i.Z.m. über 50 Eigenverwaltungs-verfahren tätig.
Als Gutachter erstellten wir bereits mehr als 300 Sachverständigen-gutachten.