Kontrollaufgaben wahrnehmen, Ressourcen schonen, Haftungsrisken reduzieren.
Das Insolvenzrecht ist ständigen Veränderungen unterworfen und stellt alle Verfahrensbeteiligten vor große Herausforderungen. Insbesondere im Hinblick auf die steigende Komplexität und Vielschichtigkeit großer Insolvenzverfahren, gerade in Verbindung mit den durch das ESUG eingeführten Eigenverwaltungsverfahren, erlangen die gesetzlichen Kontroll- und Überwachungsinstrumente eine immer größere Bedeutung.
Zahlreiche Insolvenzgerichte und Gläubigerausschüsse im gesamten Bundesgebiet schätzen unsere praxisbezogene Erfahrung und beauftragen uns in diesem Zusammenhang als unabhängigen Sachverständigen. Unsere Experten verfügen hierbei nicht nur über umfangreiche insolvenzspezifischen Kenntnisse, sondern auch über umfassende Expertise im Bereich der Wirtschaftsprüfung.
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In den vergangenen Jahren haben wir in namhaften Insolvenzverfahren aller Größenordnungen sogenannte Kassenprüfungen nach § 69 S. 2 InsO und § 58 InsO vorgenommen. Unser Prüfungsansatz ist stets dazu geeignet, die an eine Kassenprüfung durch diverse Gerichtsurteile gestellten Anforderungen zu erfüllen und orientiert sich, unter Berücksichtigung der Besonderheiten im Insolvenzverfahren, analog an den berufsständischen Grundsätzen und der Methodik der Wirtschaftsprüfung.
Insolvenzgerichte unterstützen wir bei der Begutachtung eingereichter Bescheinigungen gemäß § 270b InsO. Hierbei konzentrieren wir uns auf die Überprüfung der Einhaltung einschlägiger Standards und Verlautbarungen relevanter Berufsverbände.
Im Auftrag von Insolvenzgerichten aus dem gesamten Bundesgebiet prüfen wir in Regelinsolvenzverfahren als Sachverständiger insolvenzrechtliche Zwischen- und Schlussrechnungen sowie die durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter eingereichten Vergütungsanträge. Unsere Experten verfügen hierbei neben umfangreichen insolvenzspezifischen Kenntnissen auch über eine umfassende Expertise im Bereich der Wirtschaftsprüfung.
Im Auftrag von Gläubigerausschüssen und Insolvenzverwaltern stellen wir in einem detaillierten Sachverständigengutachten den tatsächlichen Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit und somit der Insolvenzantragspflicht des Insolvenzschuldners fest.
Unsere forensischen Prüfungen im Auftrag von Gläubigerausschüssen und Insolvenzgerichten dienen der Aufdeckung und Untersuchung mutmaßlicher doloser Handlungen ("Fraud"). Unsere diesbezüglichen Analysen schließen wir mit einem detaillierten Prüfungsbericht ab.