Services für Insolvenzverwalter

Ressourcen schonen, Masse stärken –

steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung von Insolvenzregelverfahren und ESUG-Verfahren.

 

Eine wesentliche Kernkompetenz unseres Unternehmens liegt seit mehr als 30 Jahren im Bereich des hochspezifischen Insolvenzsteuerrechts und der betriebswirtschaftlichen Begleitung von Insolvenzverfahren. Hierbei übernehmen wir insbesondere die im Sinne der Insolvenzordnung delegationsfähigen steuerlichen Rechnungslegungs- und Steuererklärungspflichten des Insolvenzverwalters und bearbeiten insolvenz- und sanierungsspezifische Steuersachverhalte in Regelinsolvenz- und Eigenverwaltungsverfahren sowie im Kontext avisierter Unternehmensübertragungen im Insolvenzumfeld.

 

Darüber hinaus übernehmen wir im Auftrag von Insolvenzverwaltern im ganzen Bundesgebiet deren Regelaufgaben. Hierbei reicht unser Dienstleistungsspektrum von der Erstellung der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung bis hin zur Anfertigung der Vergütungsanträge und des Schlussberichts.

Kontakt

Karlstraße 31-33  |  89073 Ulm

T +49 731 96 76 50 

E info@etlmk.de


Insolvenzsteuerrecht

Unsere Steuerberater verfügen über eine langjährige Expertise in Bezug auf die gesamte Bandbreite des insolvenz- und sanierungsspezifischen Steuerrechts. Im Rahmen einer fachgerechten Bearbeitung steuerlicher Sachverhalte in Regelinsolvenzverfahren und Eigenverwaltungsverfahren, auch im Hinblick auf die steuerliche Strukturierung avisierter Unternehmenstransaktionen, sowie der Identifizierung und Durchsetzung von Steuerforderungen durch unsere Kanzlei, profitiert einerseits die Insolvenzmasse. Andererseits reduziert sich durch unsere Mandatierung das Haftungsrisiko des bestellten Insolvenzverwalters im Rahmen der Erfüllung seiner steuerrechtlichen Pflichten.

Jahresabschlusserstellung und Erstellung betrieblicher Steuererklärungen

Wir nehmen für Insolvenzverwalter deren handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungspflichten gemäß § 155 InsO i.V.m. § 34 Abs. 3 AO vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wahr und übernehmen dabei deren Steuererklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung. Hierbei arbeiten wir auch Rückstände des schuldnerischen Unternehmens in Bezug auf die Jahresabschlusserstellung unverzüglich auf, um eine zeitnahe Geltendmachung gegebenenfalls bestehender Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters zu gewährleisten. 

Handels- und steuerrechtliche Finanzbuchhaltung

Bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren stellen wir ein Expertenteam zur Sicherstellung sämtlicher Daten und zur Übernahme oder Überwachung der Finanzbuchhaltung des insolventen Unternehmens bereit. Auf Wunsch übernehmen wir fortlaufend den gesamten Prozess der Finanzbuchhaltung im Sinne des § 155 InsO i.V.m. § 34 AO.

Löhne und Gehälter im Insolvenzverfahren

Unverzüglich nach Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens übernehmen wir die laufende Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Hierbei zeichnen wir für die Erstellung der Lohn- und Gehaltabrechnungen sowie deren Versand an die Arbeitnehmer/innen verantwortlich und übernehmen darüber hinaus die  Führung der Lohnkonten sowie die Vornahme der Meldungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern und die Anmeldung der Lohnsteuer bei der Finanzverwaltung. Darüber hinaus übernehmen wir die gesamte Organisation und Abwicklung des Insolvenzgelds und zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt ggf. die Abwicklung des Differenzlohns und Restlohns. 

Finanzwirtschaftliche Transaktionsberatung

Insolvenzverwalter, die im Rahmen eines Investorenprozesses eine übertragende Sanierung des schuldnerischen Geschäftsbetriebs anstreben, unterstützen wir im Rahmen der Aufbereitung des hierfür notwendigen finanz- und leistungswirtschaftlichen Datenmaterials, bei der Erstellung eines aussagekräftigen Informationsmemorandums sowie bei der Durchführung des Verkaufs- und Investorenprozesses.

Finanzwirtschaftliche Beratung und Interimsmanagement

Gerade in der Betriebsfortführung gewinnt die finanzwirtschaftliche und kaufmännische Begleitung des Insolvenzverfahrens an Bedeutung. In diesem Zusammenhang übernehmen wir insbesondere die Liquiditäts- und Ertragsplanung, das laufende Erfolgscontrolling, die Schnittstellenfunktion zwischen Insolvenzverwalter und dem schuldnerischem Unternehmen sowie auf Wunsch auch allgemeine Geschäftsführungsaufgaben.

Insolvenzrechtliche Rechnungslegung

Ob bei temporären Personalengpässen oder im Rahmen eines generellen Outsourcings übernehmen wir zu jedem Zeitpunkt im Insolvenzverfahren die (laufende) insolvenzrechtliche Buchhaltung gemäß § 66 InsO und GOI. Die insolvenzrechtliche Buchhaltung führen wir dabei via VPN-Schnittstelle direkt in der winsolvenz-Buchhaltungssoftware unserer Mandanten.

Übernahme des Berichts- und Vergütungswesens

Wir unterstützen Insolvenzverwalter umfangreich im Zusammenhang mit deren Berichtspflichten gegenüber allen Verfahrensbeteiligten. So erstellen wir aufbauend auf der insolvenzrechtlichen Rechnungslegung und der relevanten Verfahrensdokumentation insbesondere den insolvenzrechtlich geforderten Schlussbericht sowie den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters.

Übernahme der Tabellenführung

Bei Personalengpässen oder aufgrund einer generellen strategischen Entscheidung übernehmen wir für Insolvenzverwalter im gesamten Bundesgebiet via VPN-Schnittstelle die Führung der Insolvenztabelle direkt in der winsolvenz-Software unserer Mandanten. Hierbei entscheiden Sie selbst, ob durch uns eine alleinige Datenerfassung der eingehenden Forderungsanmeldungen oder darüber hinausgehend auch deren Prüfung erfolgen soll.

ETL MERATH & KÖRBER GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Steuerberater | Rechtsanwälte | Unternehmensberater

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