Mittelständische Unternehmen, die sich mit einer anbahnenden oder bereits fortgeschrittenen Krisensituation konfrontiert sehen, unterstützen wir im Rahmen finanz- und leistungswirtschaftlicher Beratungslösungen sowie bei Bedarf bei der Entwicklung und Umsetzung insolvenzrechtlicher Sanierungsszenarien im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens oder Eigenverwaltungsverfahrens nach den Regelungen des ESUG.
Mit einem interdisziplinären Team bestehend aus sanierungserfahrenen Steuerberatern, Rechtsanwälten, Insolvenzverwaltern und Sanierungsberatern begleiten wir seit über 30 Jahren Unternehmen im krisenhaften und insolvenznahem Umfeld. Wir stellen dabei sicher, dass sämtliche (insolvenz-)rechtlichen, steuerrechtlichen, betriebs- und finanzwirtschaftlichen Aspekte einer Sanierung aus einer Hand abgedeckt sind. Ziel ist hierbei immer die Abwendung einer Regelinsolvenz und die nachhaltige Sicherung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Im Rahmen unserer Tätigkeiten verstehen wir uns grundsätzlich auch als Intermediär zwischen den Gesellschaftsorganen und den Finanzierungspartnern einer Gesellschaft.
Mittelständische Unternehmen, die sich mit einer anbahnenden oder bereits fortgeschrittenen Krisensituation konfrontiert sehen, unterstützen wir im Rahmen finanz- und leistungswirtschaftlicher Beratungslösungen, die in modularer Weise und in Abhängigkeit vom vorherrschenden Krisenstadium aufeinander aufbauen.
Ziel ist es, die Krisenursachen kurzfristig zu identifizieren, das Unternehmen zügig zu stabilisieren und durch geeignete, nachhaltige finanz- und leistungswirtschaftliche Sanierungsmaßnamen die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen.
Die Durchführung eines sog. ESUG-Verfahrens unter dem Schutz der Insolvenzordnung, ist meist dann von Vorteil, wenn die liquiden Mittel eines Unternehmens zur Durchführung umfangreicher finanz- und leistungswirtschaftlicher Umstrukturierungen nicht mehr ausreichend vorhanden sind.
Ziel ist dabei stets, unter Beibehaltung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse der Geschäftsleitung durch zumindest teilweise Entschuldung den Erhalt des Unternehmens zu sichern und die langfristige Fortführung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.