Unternehmen, die eine Sanierung nach den Regelungen des ESUG anstreben, unterstützen wir bei der Vorbereitung, Initiierung und Umsetzung eines Schutzschirmverfahrens oder Eigenverwaltungsverfahrens.
Die Durchführung eines sog. ESUG-Verfahrens unter dem Schutz der Insolvenzordnung, ist meist dann von Vorteil, wenn die liquiden Mittel eines Unternehmens zur Durchführung umfangreicher finanz- und leistungswirtschaftlicher Umstrukturierungen nicht mehr ausreichend vorhanden sind.
Ziel ist dabei stets, unter Beibehaltung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse der Geschäftsleitung, durch (teilweise) Entschuldung und die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen den Erhalt des Unternehmens zu sichern und die langfristige Fortführung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.
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Im Rahmen der zwingend notwendigen Vorbereitung eines Sanierungsverfahrens nach den Regelungen des ESUG unterstützen wir unsere Mandanten regelmäßig im Rahmen der Auswahl der passenden Verfahrensart (§§ 270a, 270b InsO), der Überprüfung sämtlicher Verfahrensvoraussetzungen und bei der Erstellung und Aufbereitung notwendiger Finanzdaten, Bescheinigungen und Dokumente. In die Verfahrensvorbereitung beziehen wir bereits frühzeitig das zuständige Insolvenzgericht und einen möglichen gesetzlich vorgesehenen Sachwalter ein, um die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Eigenverwaltung zu maximieren.
Ob als Verfahrensbevollmächtigter, externer Berater oder CRO (Interims-/Restrukturierungsmanager), wir begleiten die Geschäftsführung unserer Mandanten in enger Zusammenarbeit bei der Durchführung des ESUG-Verfahrens und setzen uns intensiv im Rahmen der Entwicklung und Implementierung von Sanierungsmaßnahmen ein. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Übernahme und Überwachung sämtlicher insolvenzrechtlich vorgesehener Rechte und Pflichten, wie bspw. die Organisation und Abwicklung des insolvenzrechtlichen Instrumentariums des Insolvenzgelds, die Übernahme der verpflichtend zu erstellenden insolvenzrechtlichen Rechnungslegung sowie die Erstellung eines umsetzungsorientierten Sanierungskonzeptes i.S.d. IDW S6 bzw. die Übernahme der fristgerechten Erstellung eines belastbaren und aussagefähigen Insolvenzplans.
Unternehmen, die eine Sanierung nach den Regelungen des ESUG anstreben, beraten wir in enger Abstimmung mit der Finanzverwaltung bezüglich insolvenzsteuerrechtlicher Fragestellungen. Wir prüfen die individuellen steuerlichen Auswirkungen der Verfahrenseröffnung und begleiten sie bei der Durchsetzung liquiditätswirksamer Ansprüche auf Basis der insolvenzspezifischen Steuerrechtsprechung.
Sollte die Hinzuziehung externer Kapitalgeber und Investoren notwendig sein, unterstützen wir unsere Mandaten im Rahmen der Aufbereitung des für einen Investorenprozess notwendigen finanz- und leistungswirtschaftlichen Datenmaterials, bei der Erstellung eines aussagekräftigen Informationsmemorandums sowie bei der Durchführung des Verkaufs- und Bieterprozesses.
Unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Besonderheiten unterstützen wir unsere Mandanten bei der Wahrnehmung der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungs- sowie Steuererklärungspflichten vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach den Regelungen des ESUG. Auf Wunsch übernehmen wir den gesamten Jahresabschlusserstellungsprozess.
Wir unterstützen die Buchhaltungsabteilung unserer Mandanten bezüglich der zu beachtenden insolvenzrechtlichen Besonderheiten oder übernehmen auf Wunsch für die Dauer des Insolvenzverfahrens nach den Regelungen des ESUG den gesamten Prozess der handels- und steuerrechtlichen Buchhaltung. Auch die Organisation und vollumfängliche Abwicklung des Insolvenzgelds gehört zu unserem Dienstleistungsspektrum.
In Eigenverwaltungsverfahren obliegt dem schuldnerischen Unternehmen die Pflicht zur insolvenzrechtlichen Rechnungslegung gemäß § 281 Abs. 3 i.V.m. § 66 InsO. Hierbei übernehmen wir die diesbezüglichen internen Rechnungslegungspflichten in unserer für den Auftraggeber lizenzfreien Buchungssoftware "INA" oder auf Wunsch in "winsolvenz.p4".